Rauchwarnmelder retten Leben!

Noch immer sterben bundesweit jährlich ca. 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. Zwei Drittel dieser Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Dabei sterben die Opfer nicht durch die Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Kommt es zu einem Wohnungsbrand, warnen die Geräte rechtzeitig vor den giftigen Rauchgasen, so dass sich die Bewohner schnell in Sicherheit bringen können.

Gerade in den Nachtstunden kommt es häufig zu gefährlichen Brandausbrüchen in Wohnungen, bei denen sich der Rauch innerhalb von Sekunden ausbreiten kann. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Rauchwarnmelder verhindern zwar keine Brände, sie können jedoch frühzeitig vor einer Rauchentwicklung in der Wohnung warnen und durch das laute Signal Schlafende wecken.

Das Land Hessen hat die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten bereits im Jahr 2005 zur Pflicht gemacht. Seit dem müssen mindestens Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Ältere Wohnungen und Häuser müssen bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet werden.

Die batteriebetriebenen Geräte können problemlos selbst (nachträglich) in der Wohnung montiert werden und erfordern keinen großen Installationsaufwand. Das hier - als Download in zwölf Sprachen - zur Verfügung gestellte Faltblatt gibt wichtige Informationen z.B. zum Kauf und zur richtigen Montage der Rauchwarnmelder.

Weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht in Hessen