Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Lagerfeuer

In vielen Bundesländern ist bereits ein generelles Verbot zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle oder von Lagerfeuern ausgesprochen. In Hessen allerdings, ist dies unter strikter Einhaltung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nach Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde erlaubt.

Ansprechpartner zur Feueranmeldung in Langenselbold

Amt für Sicherheit und Ordnung
Schloßpark 2
Telefon: 06184/802-0
E-Mail: ordnungsamt[at]langenselbold.de

Die wichtigsten Abstände im Überblick

Es ist weiter durch den Verantwortlichen selbst zu prüfen, ob eine bereits genehmigte Verbrennung aufgrund der aktuellen Waldbrandlage durchgeführt werden darf. Hierzu kann der tagesaktuelle Waldbrandgefahren- und Graslandfeuerindex auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes eingesehen werden.

Infobroschüren und Merkblätter

Merkblatt Verbrennung Grünabfälle

Merkblatt Lagerfeuer

Infobroschüre Feueranmeldung

Fragen und Antworten