In vielen Bundesländern ist bereits ein generelles Verbot zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle oder von Lagerfeuern ausgesprochen. In Hessen allerdings, ist dies unter strikter Einhaltung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nach Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde erlaubt.
Es ist weiter durch den Verantwortlichen selbst zu prüfen, ob eine bereits genehmigte Verbrennung aufgrund der aktuellen Waldbrandlage durchgeführt werden darf. Hierzu kann der tagesaktuelle Waldbrandgefahren- und Graslandfeuerindex auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes eingesehen werden.
Merkblatt Verbrennung Grünabfälle
Für die Genehmigung der Feueranmeldungen ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig - nicht die Feuerwehr.
Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr (Lagerfeuer ausgenommen)
Wenn Sie eine Feueranmeldung tätigen wollen, halten sie folgende Informationen bereit:
Bei der Ordnungsbehörde der Stadt Langenselbold. Hier wird ihre Feueranmeldung entgegengenommen und genehmigt.
Diese wird an die örtliche Feuerwehr und die Rettungsleitstelle weitergeleitet.
Es kann immer sein, dass aufgrund einer Rauchentwicklung Notrufe bei der Rettungsleitstelle eingehen. Kommt die Feuerwehr trotz vorliegender Anmeldung, wird die Einhaltung aller Vorschriften geprüft. Bei Verstößen werden die Kosten des Feuerwehreinsatzes an den Verursacher übertragen.